Am 23. Juli 2025 hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) den Klimawandel in einem Gutachten als "existenzielle Bedrohung" für die Menschen und damit auch die Menschenrechte eingestuft. Die Staaten seien daher verpflichtet, die Erderwärmung zu bekämpfen. Tun sie das nicht, begehen sie laut IGH "eine völkerrechtswidrige Handlung".
Dieses Gutachten zur Erderwärmung könnte nach Einschätzung von Oliver Ruppel künftige Klimaklagen erleichtern.
Montag, 28.07.2025